
Licht aus – aber wohin mit der alten Lampe?
Einmal im Jahr macht die Sonne richtig Überstunden – am längsten Tag des Jahres. Dieser fällt dieses Jahr auf den 21. Juni 2025. Dann werden unsere Lampen am wenigsten genutzt. Ein perfekter Moment, um mal wieder auszumisten: Schlummern irgendwo noch alte Glühbirnen? Funktionieren noch alle Leuchten im Haushalt? Und wohin mit der kaputten Energiesparlampe? Inzwischen gibt es eine ganze Palette verschiedener Leuchtmittel. Damit ausgediente Lampen nicht einfach im Abfall landen, zeigen wir Ihnen hier, wie Sie verschiedene Leuchtmittel richtig entsorgen.
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, alte Leuchtmittel zu entsorgen: als spezielles Leuchtmittel, über den normalen Hauskehricht oder als Elektronikgerät.
Als Leuchtmittel entsorgen
Leuchtstoffröhren oder Neonröhren
Neonröhren wurden früher oft bei Leuchtreklamen eingesetzt, kommen aber auch im Privathaushalt vor. Die T8-Leuchtstofflampe ist in der Schweiz nicht mehr erlaubt. Weil die Neonröhren Quecksilber enthalten, gehören sie zur Kategorie Leuchtmittel und müssen gesondert entsorgt werden.
Energiesparlampen oder Kompaktleuchtstofflampen
Energiesparlampen verbrauchen weniger Energie als herkömmliche Glühbirnen. Seit 2023 sind die Lampen in der EU jedoch nicht mehr erhältlich, da LED noch effizienter ist. Entsorgen muss man sie als Leuchtmittel, da sie Quecksilber enthalten. Bitte werfen Sie das Leuchtmittel deshalb nicht in den Hauskehricht.
LED-Lampen
LED steht für «Light Emitting Diodes». Das sind winzige Elektronikchips, die Licht emittieren, wenn Strom durchfliesst. Deshalb gibt es LED-Lampen in allen Grössen und Formen, selbst Fairy-Lichterketten werden mit LED gemacht. Während eine herkömmliche Glühbirne ca. 1000 bis 2000 Stunden Licht liefert, leuchtet ein LED-Leuchtmittel ca. 50’000 Stunden lang. Die LED-Leuchte wird als Leuchtmittel entsorgt, weil sie recycelt werden kann.
Hoch- oder Niederdrucklampen
Diese Leuchtmittel werden vor allem in der Industrie- oder Strassenbeleuchtung eingesetzt. Im Privathaushalt könnten im Beamer, Xenon-Scheinwerfer oder in Pflanzenlampen solche Leuchtmittel enthalten sein.
Im normalen Hauskehricht
Halogenlampen
Seit 2018 sind Halogenleuchten in der EU und der Schweiz verboten, aufgrund ihrer schlechten Energieeffizienz und der hohen Betriebstemperatur (sorgten bisweilen für Verbrennungen und Brände). Weil die Leuchten keine Schadstoffe enthalten, dürfen sie in den Hauskehricht.
Herkömmliche Glühbirnen
In der Schweiz gibt es kein ausdrückliches Technologieverbot für herkömmliche Glühbirnen. Seit 2012 gelten jedoch Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Leuchtmitteln, die die klassischen Glühbirnen nicht erfüllen. Deshalb sind sie im Handel nicht mehr erhältlich und wurden im Alltag weitgehend durch LED-Lampen ersetzt. Alte Glühbirnen können Sie im normalen Hauskehricht entsorgen.
Elektronische Geräte
Lampen ohne Leuchtmittel
Defekte oder ausgediente Lampenkörper (zum Beispiel Stehlampen, Tischlampen, Deckenleuchten ohne Glühmittel) gehören zur Kategorie Elektronik-Altgeräte und müssen bei einer entsprechenden Sammelstelle entsorgt werden.
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, um welche Art von Leuchtmittel es sich handelt, hilft häufig ein Blick aufs Gehäuse oder die Verpackung, falls vorhanden.
Mit dem richtigen Entsorgungsweg schützen Sie Ihre Gesundheit und die Umwelt. Besonders langlebig und energiesparend sind LED-Leuchtmittel – achten Sie beim Neukauf darauf. Bei Fragen zur Entsorgung von Leuchtmitteln und Lampen beraten sie die Experten von Bruno Röllin gerne ausführlich persönlich vor Ort, digital oder telefonisch! Kommen Sie vorbei mit ihren Leuchtmittel in unsere Entsorgungszentrum.